Rechtsprechung
LG Potsdam, 19.02.2007 - 2 O 399/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,33272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97
Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde
Auszug aus LG Potsdam, 19.02.2007 - 2 O 399/06
Die nunmehr unstreitige Unterzeichnung der Nachweisbestätigung durch die Beklagten beweist zwar nicht die materielle Richtigkeit ihres Inhalts, vgl. § 416 ZPO, begründet aber eine Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit des hieraus resultierenden Rechtsgeschäfts; es tragen daher die Beklagten die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß es davon abweichende mündliche Vereinbarungen gegeben hat (vgl. BGH NJW 1999, 1702). - BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88
Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen …
Auszug aus LG Potsdam, 19.02.2007 - 2 O 399/06
Dies ist dann der Fall, wenn mehr für als gegen sie spricht (vgl. BGH NJW 1989, 3222). - VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 139/93
Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Mietsache (Eigenbedarfskündigung) - …
Auszug aus LG Potsdam, 19.02.2007 - 2 O 399/06
Einer Einvernahme nach § 447 ZPO fehlt es nämlich an der hierzu erforderlichen Einverständniserklärung der Gegenseite, die ausdrücklich erklärt werden muß; eine Hinwirkungspflicht der Kammer über den erteilten Hinweis hinaus, daß die Beklagten darlegungs- und beweisbelastet sind, bestand insoweit nicht (vgl. VerfGH Berlin JR 1994, 499).